Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KHF Abwicklung GmbH & Co. KG, vormals Hagenah GmbH & Co. KG, ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Das Gericht hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Der Insolvenzverwalter hat die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO mit insgesamt 3.205.884,07 EUR angezeigt. Bei der Verteilung werden nur die 16 Gläubiger mit Forderungen von mindestens 50.000,00 EUR berücksichtigt. Für die Verteilung steht ein Betrag von 14.980,43 EUR zur Verfügung, wovon Gerichtskosten und die Vergütung des Nachtragsverwalters abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt. Zudem sind die Vergütung für die Nachtragsverteilung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die vollständige Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, da eine vollständige Veröffentlichung schützenswerte Interessen verletzen könnte. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 356/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107783 eingetragenen KHF Abwicklung GmbH & Co. KG, vormals Hagenah GmbH & Co. KG, Schnackenburgallee 8, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 356/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107783 eingetragenen KHF Abwicklung GmbH & Co. KG, vormals Hagenah GmbH & Co. KG, Schnackenburgallee 8, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103936 eingetragene Hagenah Verwaltungsgesellschaft mbH, Schnackenburgallee 8, 22525 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Oesmann
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 3.205.884,07 EUR. Berücksichtigt werden nur die 16 Gläubiger mit Forderungen in Höhe von mindestens EUR 50.000,00.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 14.980,43 EUR zur Verfügung.
Hiervon anzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Nachtragsverwalters.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
67b IN 356/14
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 356/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107783 eingetragenen KHF Abwicklung GmbH & Co. KG, vormals Hagenah GmbH & Co. KG, Schnackenburgallee 8, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 356/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 107783 eingetragenen KHF Abwicklung GmbH & Co. KG, vormals Hagenah GmbH & Co. KG, Schnackenburgallee 8, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 103936 eingetragene Hagenah Verwaltungsgesellschaft mbH, Schnackenburgallee 8, 22525 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Oesmann
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67b IN 356/14
Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026
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