Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KidINVEST Dritte GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Benrather Straße 18-20, 40213 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRA 24816
EUID
DER1101.HRA24816
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 145/24
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
30.01.2025 , 11:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.03.2025
Berichtstermin
10.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 16.07.2024 um 16:33 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG, Düsseldorf, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Düsseldorf, bestellt worden. Die Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG ist am 30.01.2025 um 11:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 16.07.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christia…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG ist am 30.01.2025 um 11:48 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Düsseldorf eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 16.07.2024 angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 20.03.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.04.2025. Ab dem 27.03.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 145/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, (HRA 24816) gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter H…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 145/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, (HRA 24816) gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76293 eingetragene KidINVEST Management GmbH, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcus Mühlberger,
Verfahrensbevollmächttigte:
Rechtsanwälte Roller, Linss & von Waldenfels, Böhmertstr. 3, 01099 Dresden,
ist am 16.07.2024, um 16:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 145/24
Amtsgericht Düsseldorf, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 145/24
Über das Vermögen
der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, (HRA 24816) gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76293 eingetragene KidINVEST Mana…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 145/24
Über das Vermögen
der KidINVEST Dritte GmbH & Co KG, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, (HRA 24816) gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76293 eingetragene KidINVEST Management GmbH, Benrather Str. 18-20, 40213 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Marcus Mühlberger,
Verfahrensbevollmächttigte:
Rechtsanwälte Roller, Linss & von Waldenfels, Böhmertstr. 3, 01099 Dresden,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.01.2025, um 11:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.03.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 145/24
Düsseldorf, 30.01.2025
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