Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kimmelmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kleinbahnstraße 41, 47906 Kempen
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 16654
EUID
DER1402.HRB16654
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 45/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf
Telefon
0211 540680 0
Termine & Fristen
Antragstellung
10.08.2023
Eröffnung
02.01.2024 , 12:46 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.02.2024
Berichtstermin
02.04.2024
Prüfungstermin
13.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Durchführung von Bauträgermaßnahmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kimmelmann GmbH ist am 02.01.2024 um 12:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 10.08.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 26.02.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 02.04.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Da kein Widerspruch eingeht, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Der Prüfungsstichtag für diese Prüfung ist der 13.05.2026. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 45/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16654 eingetragenen Kimmelmann GmbH, Kleinbahnstraße 41, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kimmelmann, Brooklin Street 40, MA 02…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 45/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16654 eingetragenen Kimmelmann GmbH, Kleinbahnstraße 41, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kimmelmann, Brooklin Street 40, MA 02467 Chestnut Hill, Vereinigte Staaten
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Krefeld, Zimmer Nr. H 44 niedergelegt.
91 IN 45/23
Amtsgericht Krefeld, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 45/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16654 eingetragenen Kimmelmann GmbH, gegründet am 25.01.2018, Kleinbahnstraße 41, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kimmelmann, Brooklin Street 40, MA 024…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 45/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16654 eingetragenen Kimmelmann GmbH, gegründet am 25.01.2018, Kleinbahnstraße 41, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kimmelmann, Brooklin Street 40, MA 02467 Chestnut Hill, Vereinigte Staaten
Geschäftszweig: Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Durchführung von Bauträgermaßnahmen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.01.2024, um 12:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 540680 0, Fax: 0211 540680 199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Verwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen (§§ 7, 18 Abs. 1 RpflG).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 45/23
Krefeld, 02.01.2024
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