Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 12611
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Insolvenzprofil
Kircher Chemie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 12611
EUID
DER1608.HRB12611
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 170/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer
Adresse
Friedrich-Ebert-Str. 13 a, 42103 Wuppertal
Termine & Fristen
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
02.09.2025
Prüfungstermin
03.11.2025
Masseunzulänglichkeit
04.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Artikeln aller Art, insbesondere unter der Markenbezeichnung Centralin. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu errichten, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin die Geschäftsführung solcher Firmen zu übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kircher Chemie GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611, ist anhängig. Die gesetzlichen Vertreter sind die Geschäftsführer Dietrich Kircher, Dietmar Kircher und Rolf Kircher. Am 02.09.2025 bestellte das Amtsgericht Wuppertal Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer zum Sonderinsolvenzverwalter. Am selben Tag wurde bekanntgegeben, dass nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 03.11.2025; bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus. Am 04.03.2026 ging beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters ein, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 170/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611 eingetragenen Kircher Chemie GmbH, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietrich Kircher, Siedlung Röttgen 7, 4082…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 170/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611 eingetragenen Kircher Chemie GmbH, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietrich Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, Herrn Dietmar Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann und Herrn Rolf Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann
ist am 04.03.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
145 IN 170/19
Amtsgericht Wuppertal, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 170/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611 eingetragenen Kircher Chemie GmbH, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietrich Kircher, Siedlung Röttgen 7, 4082…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 170/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611 eingetragenen Kircher Chemie GmbH, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietrich Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, Herrn Dietmar Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann und Herrn Rolf Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann
wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Friedrich-Ebert-Str. 13 a, 42103 Wuppertal zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst . In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
145 IN 170/19
Amtsgericht Wuppertal, 02.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 170/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611 eingetragenen Kircher Chemie GmbH, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietrich Kircher, Siedlung Röttgen 7, 4082…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 170/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12611 eingetragenen Kircher Chemie GmbH, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dietrich Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann, Herrn Dietmar Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann und Herrn Rolf Kircher, Siedlung Röttgen 7, 40822 Mettmann
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 170/19
Amtsgericht Wuppertal, 02.09.2025
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