Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kita Taubnessel gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lippeblick 4a, 45721 Haltern am See
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 17037
EUID
DER2507.HRB17037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 151/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nadine Ewertz
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Adresse
Bahnhofstr. 8, 45721 Haltern am See
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
28.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) und der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch das Betreiben einer Kindertageseinrichtung zur Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kita Taubnessel gGmbH ist eröffnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17037 eingetragen und wird gesetzlich durch den Liquidator Herrn David Martin Faubel Frauendorff vertreten. Rechtsanwältin Nadine Ewertz ist Verfahrensbevollmächtigte. Ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist der 28.10.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen einreichen. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Übertragung der Betriebsstätte an den DRK-Ortsverband Datteln e.V. zu einem Kaufpreis von 16.500,00 €. Die Entscheidung erging am 14.10.2025 durch das Amtsgericht Essen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 151/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17037 eingetragenen Kita Taubnessel gGmbH, Lippeblick 4 a, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn David Martin Faubel Frauendorff, Lip…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 151/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17037 eingetragenen Kita Taubnessel gGmbH, Lippeblick 4 a, 45721 Haltern am See, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn David Martin Faubel Frauendorff, Lippeblick 4 a, 45721 Haltern am See
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Nadine Ewertz, Bahnhofstr. 8, 45721 Haltern am See
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 28.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Übertragung der Betriebsstätte der Insolvenzschuldnerin zu einem Kaufpreis in Höhe von 16.500,00 € an den DRK-Ortsverband Datteln e.V. ,
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 21.08.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
160 IN 151/24
Amtsgericht Essen, 14.10.2025
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