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Insolvenzprofil
kitaobjekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
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Antrag / Prüfung
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Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 119811
EUID
DER3306.HRB119811
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 256/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Mirco Mahler
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Moosweg 3, 51377 Leverkusen
Termine & Fristen
Eröffnung
08.04.2025
Berichtigung
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der kitaobjekt GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 119811, den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 08.04.2025 berichtigt. Die Berichtigung betrifft offenbare Unrichtigkeiten im Rubrum des ursprünglichen Beschlusses, bei denen Angaben zum Ort des Registergerichts und der Registernummer fehlerhaft nicht enthalten waren. Das Verfahren ist eröffnet. Der Schuldner wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Mirco Mahler vertreten. Gegen den Beschluss steht das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen kitaobjekt GmbH, Moosweg 3, 51377 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirco Mahler, Moosweg 3, 51377 Leverkusen
wird der Beschl…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 256/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen kitaobjekt GmbH, Moosweg 3, 51377 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirco Mahler, Moosweg 3, 51377 Leverkusen
wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 08.04.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO (entspr.) wegen offenbarer Unrichtigkeit im Rubrum wie folgt berichtigt:
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 119811 eingetragenen kitaobjekt GmbH, Moosweg 3, 51377 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirco Mahler, Moosweg 3, 51377 Leverkusen.
Gründe:
Im Eröffnungsbeschluss vom 8.4.2025 waren fehlerhaft die Angaben zum Ort des Registergerichts und der Registernummer nicht enthalten. Dies war von Amts wegen zu berichtigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist für das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO i.V.m. § 319 Abs. 3 S. 2 ZPO gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 256/24
Amtsgericht Köln, 30.04.2025
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