Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KK Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 46601
EUID
DER2101.HRB46601
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 428/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sascha Bibiha
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Jöllenbecker Straße 78-80, 33613 Bielefeld
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.06.2026 , 16:05 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KK Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Bausatzlokal Boulevard, Bielefeld, sind am 09.06.2026 um 16:05 Uhr vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Sascha Bibiha ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 428/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 46601 eingetragenen KK Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Bausatzlokal Boulevard, Boulevard 5, 33613 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer He…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 428/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 46601 eingetragenen KK Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Bausatzlokal Boulevard, Boulevard 5, 33613 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kevin Knopke, Siegfriedstraße 75, 33615 Bielefeld
Geschäftszweig: Gastronomiebetrieb
ist am 09.06.2026, um 16:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Sascha Bibiha, Jöllenbecker Straße 78-80, 33613 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 428/26
Amtsgericht Bielefeld, 09.06.2026
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