Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 727620
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Insolvenzprofil
KKG Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 727620
EUID
DEB8534.HRA727620
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
23 IN 127/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Martin Mucha
Adresse
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Termine & Fristen
Aufhebung
18.12.2023
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KKG Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (früher: Kurz GmbH & Co. KG) ist am 18.12.2023 aufgehoben worden. Im Rahmen des aufgehobenen Verfahrens wird auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Nachtragsverteilung angeordnet, sofern der Insolvenzmasse nachträglich Beträge zufließen. Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich voraussichtlich auf 21.860,29 €, ggf. zzgl. 551,70 €. Die gemäß § 39 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 183.198,17 €. Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Mucha übertragen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 127/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KKG Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (früher: Kurz GmbH & Co. KG), vertreten durch die Komplementärin Kurz Vermögensverwaltungs-GmbH, Industriestraße 20, 75382 Althengstett, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Kurz, Ivonne Kurz und Milijana…
23 IN 127/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KKG Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (früher: Kurz GmbH & Co. KG), vertreten durch die Komplementärin Kurz Vermögensverwaltungs-GmbH, Industriestraße 20, 75382 Althengstett, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Kurz, Ivonne Kurz und Milijana Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 727620
- Schuldnerin -
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In dem am 18.12.2023 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Beträgen, die der Insolvenzmasse nachträglich zufließen, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf voraussichtlich 21.860,29 € ggf. zzgl. 551,70 €, die gem. § 39 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 183.198,17 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Martin Mucha,
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 127/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KKG Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (früher: Kurz GmbH & Co. KG), vertreten durch die Komplementärin Kurz Vermögensverwaltungs-GmbH, Industriestraße 20, 75382 Althengstett, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Kurz, Ivonne Kurz und Milijana…
23 IN 127/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KKG Abwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (früher: Kurz GmbH & Co. KG), vertreten durch die Komplementärin Kurz Vermögensverwaltungs-GmbH, Industriestraße 20, 75382 Althengstett, diese vertreten durch die Geschäftsführer Gerhard Kurz, Ivonne Kurz und Milijana Kurz
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 727620
- Schuldnerin -
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In dem am 18.12.2023 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird auf Antrag des Insolvenzverwalters die Nachtragsverteilung hinsichtlich Beträgen, die der Insolvenzmasse nachträglich zufließen, angeordnet.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf voraussichtlich 21.860,29 € ggf. zzgl. 551,70 €, die gem. § 39 InsO zu berücksichtigenden Forderungen belaufen sich auf 183.198,17 €.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird dem bisherigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Martin Mucha,
Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart,
übertragen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 16.07.2026
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