Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klassen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Sollingweg 26, 32427 Minden
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14929
EUID
DER2108.HRB14929
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 41/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche
Adresse
Paulinenstr. 16, 32427 Minden
Termine & Fristen
Antragseingang
17.01.2025
Eröffnung
15.04.2025 , 12:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.06.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
20.06.2025
Prüfungstermin
03.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung von Kraftfahrzeugen, Spedition und Logistikleistungen, die Reparatur von Kraftfahrzeugen, der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art und mit Kraftfahrzeugteilen sowie der Im- und Export von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 15.04.2025 um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klassen GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin, der am 17.01.2025 bei Gericht eingegangen ist, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.07.2025. Bis zu diesem Termin können schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 20.06.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14929 eingetragenen Klassen GmbH, Sollingweg 26, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Klassen, Kleine Brede 5, 32423 Minden
Geschäftszweig: Vermietung v…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 41/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 14929 eingetragenen Klassen GmbH, Sollingweg 26, 32427 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Klassen, Kleine Brede 5, 32423 Minden
Geschäftszweig: Vermietung von Kraftfahrzeugen, Spedition u. Logistikleistungen, Reparatur von Kraftfahrzeugen, Handel mit Kraftfahrzeugenaller Art und mit Kraftfahrzeugteilen sowie der Im- und Export von Fahrzeugen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.04.2025, um 12:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Boris Frhr. v. d. Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.06.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.07.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.120 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
43 IN 41/25
Bielefeld, 15.04.2025
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