Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klaus Coblenz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grafenberger Allee 341 c, 40235 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 16127
EUID
DER1101.HRB16127
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 24/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
14.08.2024
Stellungnahmefrist
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermietung von Autobussen und sonstigen Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klaus Coblenz GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127, wird durch das Amtsgericht Düsseldorf behandelt. Die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz vertritt die GmbH gesetzlich. Im Verfahrensschwerpunkt stand zunächst die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, wobei der Prüfungsstichtag auf den 14. August 2024 festgelegt wurde. Später wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. Im weiteren Verlauf stimmte das Gericht der Schlussverteilung zu. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei den Beteiligten bis zum 18. Mai 2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag und zum Schlussverzeichnis der Forderungen gegeben wurde. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 288.671,33 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 20.041,15 EUR zur Verfügung, wovon noch Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung abgezogen werden müssen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
hat das Geri…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 288.671,33 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 20.041,15 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die restlichen Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
505 IN 24/23
Amtsgericht Düsseldorf, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
wird der Sch…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 aus.
505 IN 24/23
Amtsgericht Düsseldorf, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
wird angeord…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14. August 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
505 IN 24/23
Amtsgericht Düsseldorf, 10.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
sind die Ver…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 24/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16127 eingetragenen Klaus Coblenz GmbH, Grafenberger Allee 341c, 40235 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Doris Coblenz,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 25.03.2026.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 eingesehen werden.
505 IN 24/23
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2026
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