Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klaus Rieckert KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lerchenstr. 18, 75365 Calw
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRA 330398
EUID
DEB8534.HRA330398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
12 IN 357/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
11.09.2024
Frist zur Einlegung von Einwendungen und Anträgen
24.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klaus Rieckert KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Tübingen ist. Die Forderungen wurden im schriftlichen Verfahren geprüft. Es besteht ein Widerspruchswiderspruch bis zum 11.09.2024 gegen nachträglich angemeldete Forderungen. Im weiteren Verlauf wurde das Schlussverzeichnis festgestellt und die Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur Einreichung von Widersprüchen, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Anträgen endet am 24.08.2026. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 357/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klaus Rieckert KG, Lerchenstraße 18, 75365 Calw, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Riekert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 330398
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angeme…
12 IN 357/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klaus Rieckert KG, Lerchenstraße 18, 75365 Calw, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Riekert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 330398
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 31.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 357/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klaus Rieckert KG, Lerchenstraße 18, 75365 Calw, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Riekert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 330398
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in …
12 IN 357/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klaus Rieckert KG, Lerchenstraße 18, 75365 Calw, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Riekert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 330398
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 185.556,25 EUR steht ein Betrag von 31.116,43 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 357/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klaus Rieckert KG, Lerchenstraße 18, 75365 Calw, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Riekert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 330398
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins…
12 IN 357/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klaus Rieckert KG, Lerchenstraße 18, 75365 Calw, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Matthias Riekert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 330398
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 185.556,25 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 31.116,43 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 29.06.2026
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