Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 38796
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Klein Isolierungen Wärme Kälte Schall GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 38796
EUID
DER3306.HRB38796
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
73 IN 157/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Hans-Georg Klein
Rolle
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer
Adresse
Zum Sportplatz 33 b, 51645 Gummersbach
Termine & Fristen
Aufhebung
07.07.2026 , 09:14 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klein Isolierungen Wärme Kälte Schall GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38796, ist am 07.07.2026 um 9:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Der gesetzlich vertretene Geschäftsführer des Schuldners ist Herr Hans-Georg Klein. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 157/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38796 eingetragenen Klein Isolierungen Wärme Kälte Schall GmbH, Königstr. 2, 51645 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Georg Klein, Zum Sportpla…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 73 IN 157/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38796 eingetragenen Klein Isolierungen Wärme Kälte Schall GmbH, Königstr. 2, 51645 Gummersbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Georg Klein, Zum Sportplatz 33 b, 51645 Gummersbach
wird heute, am 07.07.2026, um 9:14 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
73 IN 157/17
Amtsgericht Köln, 07.07.2026
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