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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kleinhens GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Mainz hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 20.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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