Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Spessartstr. 50, 63628 Bad Soden-Salmünster
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRA 92295
EUID
DEM1502.HRA92295
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 18/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151 39682-0
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
20.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Mirko Lehnert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde auf 40 % der regulären Vergütung festgesetzt; eine Erhöhung um 15 Prozentpunkte wurde beantragt. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters wurde ebenfalls festgesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 59.218,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 52.543,64 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinh…
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinhenz, Falkstraße 7, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 75.834,11 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, .2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinh…
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinhenz, Falkstraße 7, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 76.728,95 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 40 % festgesetzt wird
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinh…
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinhenz, Falkstraße 7, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinh…
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinhenz, Falkstraße 7, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 15 Prozentpunkten bei der Vergütung des vorläufigen Verwalters beantragt.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hanau, 05.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinh…
70 IN 18/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kletter-Spezial-Einheit GmbH & Co. KG, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 92295), vertr. d.: 1. KSE Verwaltungs GmbH, Spessartstraße 50, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Bernd Kleinhenz, Falkstraße 7, 60487 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hanau zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151 39682-0, Fax: 06151 39682-20, E-Mail: darmstadt@schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 59.218,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 52.543,64 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hanau, 05.01.2026
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