Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klockewitz, Beate
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 33015
EUID
DER3306.HRA33015
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 149/24
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Termine & Fristen
Beschlussdatum
12.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Frau Beate Klockewitz entschieden. Die Schuldnerin ist Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 33015 eingetragenen Firma B.K. Baumanagement e.K. Der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung ist zulässig. Die Schuldnerin erlangt die Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten der §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 149/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Beate Klockewitz, Mittelstr. 12 B, 50181 Bedburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 33015 eingetragenen Firma B.K. Baumanagement e.K.
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 149/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Frau Beate Klockewitz, Mittelstr. 12 B, 50181 Bedburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 33015 eingetragenen Firma B.K. Baumanagement e.K.
ist der Antrag der Schuldnerin auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig. Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie den Obliegenheiten de §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist die Schuldnerin.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70g IN 149/24
Amtsgericht Köln, 12.07.2024
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