Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 6032
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Klophaus Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
In der Graslake 48, 58332 Schwelm
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 6032
EUID
DER2602.HRB6032
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
106 IN 20/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Telefon
0231 54110
Termine & Fristen
Antragseingang
19.02.2025
Eröffnung
19.07.2025 , 08:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.08.2025
Niederlegung Unterlagen
29.08.2025
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
11.09.2025
Berichtstermin
12.09.2025
Prüfungstermin
12.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Metalloberflächenveredlung, insbesondere durch Beteiligung an der Kommanditgesellschaft "Carl Klophaus GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Schwelm und die Übernahme der Geschäftsführung in dieser Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden und im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte durchzuführen, insbesondere sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klophaus Verwaltungs GmbH ist am 19.07.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 19.02.2025 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 22.08.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.09.2025. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Stellungnahmen einreichen. Am 11.09.2025 ist Dorothee Madsen zur Sonderinsolvenzverwalterin für die Forderungsprüfung bestellt worden. Die Unterlagen werden ab dem 29.08.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 20/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6032 eingetragenen Klophaus Verwaltungs GmbH, In der Graslake 48, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk-Volker Klophaus, Lindenstockstr. 26, 45527 Hattingen,
wird we…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 20/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6032 eingetragenen Klophaus Verwaltungs GmbH, In der Graslake 48, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk-Volker Klophaus, Lindenstockstr. 26, 45527 Hattingen,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 19.07.2025, um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund, Telefon: 0231 54110, Fax: 02315411266@fax.nrw.de.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 12.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 29.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
106 IN 20/25
Hagen, 19.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6032 eingetragenen Klophaus Verwaltungs GmbH, In der Graslake 48, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk-Volker Klophaus, Lindenstockstr. 26…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 20/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 6032 eingetragenen Klophaus Verwaltungs GmbH, In der Graslake 48, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk-Volker Klophaus, Lindenstockstr. 26, 45527 Hattingen
wird Dorothee Madsen, Lübkestr. 3, 44141 Dortmund zur Sonderinsolvenzverwalterin bestellt. Ihr Aufgabenbereich umfasst Forderungsprüfung der Forderung Rang 0 lfd. Nr. 3. In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Die Bestellung erfolgt ohne eigenen Vergütungsanspruch.
106 IN 20/25
Amtsgericht Hagen, 11.09.2025
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