Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
klr mediapartner Druck und Medien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schulstraße 44-48, 49525 Lengerich
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRB 6811
EUID
DER2706.HRB6811
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
78 IN 47/11
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper
Adresse
Paderborner Str. 11, 33415 Verl
Termine & Fristen
Beschluss Vergütung Festsetzung
31.03.2026
Bekanntmachung
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Produktion sowie der Handel von Dienstleistungen im Medienbereich aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der klr mediapartner Druck und Medien GmbH ist eröffnet. Der ehemalige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, hat seine Vergütung und Auslagen abgerechnet. Das Landgericht Münster hat mit Beschluss vom 31.03.2026 (Az. 5 T 482/24) die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters festgesetzt. Dabei wurden Zuschläge für Finanzbuchhaltung, Personalbuchhaltung, Personalanpassungsmaßnahmen, Anfechtungsansprüche und erhöhte Anzahl von Tabellengläubigern berücksichtigt. Von der Nettovergütung sind nicht notwendigerweise zu Lasten der Insolvenzmasse begründete Kosten für die Erstellung der Schlussunterlagen in Abzug zu bringen. Der bereits entnommene Vorschuss ist anzurechnen, so dass ein Restbetrag von den Rechtsnachfolgern des ehemaligen Insolvenzverwalters zu erstatten ist. Das Amtsgericht Münster hat den Beschluss am 17.04.2026 bekannt gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 47/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6811 eingetragenen klr mediapartner Druck und Medien GmbH, Schulstraße 44 - 48, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Martin Eversmeyer, Iriswe…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 47/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 6811 eingetragenen klr mediapartner Druck und Medien GmbH, Schulstraße 44 - 48, 49525 Lengerich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Martin Eversmeyer, Irisweg 11, 49205 Hasbergen
ehemaliger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11, 33415 Verl
werden die Vergütung und Auslagen des ehemaligen Insolvenzverwalters gemäß Beschluss des Landgerichts Münster - Beschwerdekammer - vom 31.03.2026 - Az. 5 T 482/24 - nunmehr wie folgt festgesetzt:
Vergütung x EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x EUR
Zwischensumme x EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x EUR x EUR
Endbetrag x EUR
Von der Nettovergütung sind nicht notwendigerweise zu Lasten der Insolvenzmasse begründete und beglichene Kosten für die Erstellung der Schlussunterlagen in Höhe von x EUR - netto - in Abzug zu bringen, so dass sich der Gesamtbetrag an Vergütung und Auslagen auf x EUR - brutto - ermäßigt.
Auf diese Vergütung ist der bereits mit Zustimmung des Insolvenzgerichts entnommene Vorschuss in Höhe von x EUR - brutto - anzurechnen, so dass x EUR von dem/den Rechtsnachfolger/-n des ehemaligen Insolvenzverwalters zu erstatten sind.
Gründe:
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse x EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse von x EUR berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt wie zuletzt ermittelt x EUR(§ 2 Abs. 1 InsVV) zuzüglich der Mehrvergütung in Höhe von x EUR, mithin x EUR.
Gemäß Beschluss des Landgerichts Münster - Beschwerdekammer - vom 31.03.2026 - Az. 5 T 482/24 - ergeben sich abschließend folgende Zuschläge:
1.) Zuschlag für Finanzbuchhaltung 2009, 2010 und 2011 60 %
2.) Zuschlag für fehlende und unrichtige Personalbuchhaltung
Durchführung der Insolvenzgeldabrechnung 15 %
3.) Zuschlag für Personalanpassungsmaßnahmen 5 %
4.) Zuschlag für Anfechtungsansprüche 10 %
5.) Zuschlag für erhöhte Anzahl von Tabellengläubigern 5 %
insgesamt 95 %
Demnach beläuft sich die abschließende Vergütung inklusive des Gesamtzuschlags von 95 % auf x EUR.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Beschluss des Landgerichts Münster - Beschwerdekammer - vom 31.03.2026 - Az. 5 T 482/24 - verwiesen.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.
78 IN 47/11
Amtsgericht Münster, 17.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.