Durchführung von Fahrdienstleistungen, insbesondere Kranken- und Behindertentransport aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Jost bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 01.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Am 12.09.2024 findet eine Gläubigerversammlung statt, auf der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter sowie ein Gläubigerausschuss gewählt werden sollen und Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens getroffen werden. Am 03.07.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 600/24 K-10-8 - Am 01.07.2024 um 15:26 Uhr ist das Insolvenzverfahren KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, Zweigniederlassung: Rödelheimer Landstr. 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103717),
vertreten durch:
Abiy Mulugeta, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, (Ge…
810 IN 600/24 K-10-8 - Am 01.07.2024 um 15:26 Uhr ist das Insolvenzverfahren KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, Zweigniederlassung: Rödelheimer Landstr. 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103717),
vertreten durch:
Abiy Mulugeta, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 97 39 0, Fax: 069/ 20 97 39 29, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 01.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 12.09.2024, 09:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 600/24 K-10-8 In dem Insolvenzverfahren KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, Zweigniederlassung: Rödelheimer Landstr. 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103717), vertr. d.: Abiy Mulugeta, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeig…
810 IN 600/24 K-10-8 In dem Insolvenzverfahren KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, Zweigniederlassung: Rödelheimer Landstr. 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103717), vertr. d.: Abiy Mulugeta, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 03.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 600/24 K: In dem Insolvenzverfahren KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, Zweigniederlassung: Rödelheimer Landstr. 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103717),
vertreten durch:
Abiy Mulugeta, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2024 um 15:26 Uhr das Insolvenzver…
810 IN 600/24 K: In dem Insolvenzverfahren KMW-Krankenfahrdienst Frankfurt GmbH, Rosenweg 20, 61118 Bad Vilbel, Zweigniederlassung: Rödelheimer Landstr. 75-85, 60487 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103717),
vertreten durch:
Abiy Mulugeta, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2024 um 15:26 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Peter Jost, CURATOR AG, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 97 39 0, Fax: 069/ 20 97 39 29, E-Mail: frankfurt@curator.ag, Internet: www.curator.ag.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.07.2024
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