Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Knopf Köhler GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47078
EUID
DEM1114.HRB47078
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 280/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Ina Köhler
Rolle
Geschäftsführerin (Vertretungsberechtigte)
Adresse
Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
24.02.2025
Schlusstermin / Einreichungsfrist
23.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Veredelung und Vertrieb von Knöpfen aller Art und Accessoires für die Textilindustrie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Der Wert der Insolvenzmasse wurde für den vorläufigen Verwalter mit 102.933,04 EUR und für den endgültigen Verwalter mit 126.751,63 EUR ermittelt. Es wurden Gläubigerforderungen angemeldet und geprüft; die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 397.728,07 EUR. Ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung wurde für den 23.06.2025 angesetzt. Mit Genehmigung des Gerichts soll die Verteilung vorgenommen werden; der verfügbare Massebestand beträgt 71.245,65 EUR. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist bereits erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 280/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst…
AZ: 8 IN 280/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Besc…
Geschäftsnummer: 8 IN 280/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Vorliegend beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 102.933,04 EURO.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend war nach den vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten ein bereinigter Zuschlag in Höhe von 14,78 % für die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren festzusetzen. daneben war ein Zuschlag in Höhe von 10% für die Sanierungsbemühungen als angemessen festzusetzen,
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 280/18. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des …
Geschäftsnummer: 8 IN 280/18. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 126.751,63 EURO ausgegangen.
Aufgrund der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten war für die Betriebsfortführung eine Zuschlag in Höhe von 25 % zu gewähren; Gem. § § Abs. 2 Buchst. a) InsVV war ein Abschlag in Höhe von 10% als angemessen festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.04.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 280/18: In dem Insolvenzverfahren Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078),
vertreten durch:
Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wurde das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusstermin zur…
AZ: 8 IN 280/18: In dem Insolvenzverfahren Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078),
vertreten durch:
Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wurde das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO).
Es wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 23.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
AZ: 8 IN 280/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verf…
AZ: 8 IN 280/18:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 71.245,65 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 397.728,07 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt.
Offenbach am Main, 16.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 280/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren ang…
8 IN 280/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knopf Köhler GmbH, Ferdinand-Porsche-Ring 22, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 47078), vertr. d.: Ina Köhler, Am Flachsberg 34, 63110 Rodgau, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.02.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.01.2025
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