Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KO Kosten Optimierte Energie GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Kleindittmannsdorfer Str. 2, 01936 Großnaundorf
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 35778
EUID
DEU1104.HRB35778
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
551 IN 254/22, 559 IN 254/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rico Wolf
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
22.10.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
16.12.2025
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erzeugung und Handel mit Energie sowie Nutzenergie, Errichtung, Pacht oder Übernahme von Kraftwerken, Trafo-, Kälte-, Wärme-, Lüftungs-, Beleuchtungs-, Druckluft- und Transportanlagen nebst den zugehörigen Verteilungsanlagen, energetische Optimierung, Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen sowie die Ausführung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 16.12.2025 Gelegenheit zur Widerspruchserteilung gegeben wird. Zudem ist der Schlusstermin für das weitere Verfahren sowie die Vornahme der Schlussverteilung im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden und der Vornahme wurde zugestimmt. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind bis zum 19.05.2026 beim Gericht einzureichen. Der Insolvenzverwalter hat die Vergütung am 22.10.2025 festsetzen lassen. Zur Verteilung steht eine Masse von 441.064,83 EUR für Forderungen in Höhe von 1.627.436,38 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 254/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH, Kleindittmannsdorfer Straße 2, 01936 Großnaundorf, Amtsgericht Dresden , HRB 35778
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Wolf
- wird der Schlusstermin und das weitere …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 254/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH, Kleindittmannsdorfer Straße 2, 01936 Großnaundorf, Amtsgericht Dresden , HRB 35778
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Wolf
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 19.05.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 1.627.436,38 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 441.064,83 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 254/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH, Kleindittmannsdorfer Straße 2, 01936 Großnaundorf, Amtsgericht Dresden , HRB 35778
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Wolf
- wurde die Prüfung der nachträglich ange…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 254/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH, Kleindittmannsdorfer Straße 2, 01936 Großnaundorf, Amtsgericht Dresden , HRB 35778
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Wolf
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 16.12.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 254/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH, Kleindittmannsdorfer Straße 2, 01936 Großnaundorf, Amtsgericht Dresden , HRB 35778
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Wolf
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwal…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 559 IN 254/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KO Kosten Optimierte Energie GmbH, Kleindittmannsdorfer Straße 2, 01936 Großnaundorf, Amtsgericht Dresden , HRB 35778
vertreten durch den Geschäftsführer Rico Wolf
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 22.10.2025 festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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