Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 34334
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koffer-Direkt Betriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 34334
EUID
DER1608.HRB34334
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
505 IN 310/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine
Adresse
Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal
Telefon
0202 245070
Termine & Fristen
Eröffnung
27.02.2026 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2026
Berichtstermin
28.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
28.04.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Verkauf im Einzelhandel von frei verkäuflichen physischen und digitalen Produkten über das Internet, ferner Online- Marketing und Affiliate-Marketing sowie Online-Marketing-Consulting.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 27.02.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Koffer-Direkt Betriebs GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Grundlage ist der am 08.12.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine ernannt. Drohende Masseunzulänglichkeit ist durch Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters am 04.03.2026 festgestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 28.04.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Wuppertal angesetzt. In diesem Termin wird auch über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 310/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34334 eingetragenen Koffer-Direkt Betriebs GmbH, Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philip Schmersal , M…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 310/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34334 eingetragenen Koffer-Direkt Betriebs GmbH, Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philip Schmersal , Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal
ist am 04.03.2026 bei Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
505 IN 310/25
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 310/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34334 eingetragenen Koffer-Direkt Betriebs GmbH, gegründet am 03.01.2024, Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philip Schmersal , Möddinghofe …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 310/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 34334 eingetragenen Koffer-Direkt Betriebs GmbH, gegründet am 03.01.2024, Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Philip Schmersal , Möddinghofe 30, 42279 Wuppertal
Geschäftszweig: Der Verkauf im Einzelhandel von frei verkäuflichen physischen und digitalen Produkten über das Internet, ferner Online-Marketing und Affiliate-Marketing sowie Online-Marketing-Consulting.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.02.2026, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 245070, Fax: 0202 2450777.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Hierzu darf der Insolvenzverwalter Anwaltsverträge schließen, auch mit der Kanzlei ATN Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, an der er als Sozius beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Forderungseinzug sowie die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen. - Der Insolvenzverwalter darf Beraterverträge auch mit der ATN Treuhand GmbH schließen, an der er als Gesellschafter beteiligt ist, unter Befreiung von § 181 BGB. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Planung.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 310/25
Wuppertal, 27.02.2026
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