Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kolb, Anke Edna Wilma
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Alsterdorfer Str. 351, 22297 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 88508
EUID
DEK1101.HRA88508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 129/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Tobias Brinkmann
Adresse
Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg
Termine & Fristen
Eröffnung
05.05.2025 , 15:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.07.2025
Berichtstermin
04.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Anke Edna Wilma Kolb, Inhaberin der Firma Anke Kolb Import & Export eK, ist am 05.05.2025 um 15:12 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 04.0
0.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 04.08.2025 vorgesehen. Die selbstständige Tätigkeit der Schuldnerin unter der Firma Anke Kolb Import & Export sowie weitere als Nebentätigkeiten ausgeübte Verkaufs- und Beratungstätigkeiten sind mit Wirkung vom 19.05.2025 aus der Insolvenzmasse freigegeben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 129/25
Über das Vermögen
der Frau Anke Edna Wilma Kolb, geboren am 26.10.1941, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 88508 eingetragenen Firma Anke Kolb Import & Export eK
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heut…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 129/25
Über das Vermögen
der Frau Anke Edna Wilma Kolb, geboren am 26.10.1941, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 88508 eingetragenen Firma Anke Kolb Import & Export eK
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 05.05.2025, um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Die Schuldnerin erlangt Restschuldbefreiung, wenn sie in der Laufzeit ihrer Abtretungserklärung den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 129/25
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 129/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Anke Edna Wilma Kolb, geboren am 26.10.1941, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 88508 eingetragenen Firma Anke Kolb Import & Export eK
hat der I…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 129/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Anke Edna Wilma Kolb, geboren am 26.10.1941, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 88508 eingetragenen Firma Anke Kolb Import & Export eK
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
¿In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Anke Edna Wilma Kolb, Alsterdorfer Straße 351, 22297 Hamburg, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 88508 eingetragenen Firma Anke Kolb Import & Export eK, Amtsgericht Hamburg, 67c IN 129/25, hat der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin unter der Firma Anke Kolb Import & Export sowie die weiteren als Nebentätigkeiten ausgeübten selbständigen Verkaufs- und Beratungstätigkeiten mit Wirkung vom 19.05.2025 aus der Insolvenzmasse freigegeben und dies gegenüber dem Insolvenzgericht angezeigt.
Die Freigabe hat zur Folge, dass das Vermögen aus den selbstständigen Tätigkeiten nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus diesen Tätigkeiten im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Die Anzeige ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes einzusehen.
67c IN 129/25
Amtsgericht Hamburg, 27.05.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.