Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10965
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KomKo Elemente GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 10965
EUID
DER1901.HRB10965
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 130/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jens Brömmelmeier
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
18.12.2025 , 11:51 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KomKo Elemente GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10965, wird heute, am 18.12.2025, um 11:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Der Insolvenzverwalter ist Jens Brömmelmeier. Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwältin Simone Kraege-Maas. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10965 eingetragenen KomKo Elemente GmbH, Zum Stillen Winkel 3, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Krzystof Jedrzejewski, Zum Stillen…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 130/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 10965 eingetragenen KomKo Elemente GmbH, Zum Stillen Winkel 3, 57392 Schmallenberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Krzystof Jedrzejewski, Zum Stillen Winkel 3, 57392 Schmallenberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Simone Kraege-Maas, Heinrich-Lübke-Straße 8, 59759 Arnsberg
Insolvenzverwalter: Jens Brömmelmeier, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird heute, am 18.12.2025, um 11:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
21 IN 130/22
Amtsgericht Arnsberg, 18.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.