Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, Erbringung von Laborleistungen jeglicher Art, Erbringung von Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen gleich welcher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH ist eröffnet. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 787.020,06 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 594.460,97 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt. Eine schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO ist erfolgt, um die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen zu klären. Die Stimmabgabe und Einwendungen konnten bis zum 21.07.2025 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg erhoben werden. Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Spätere Stellungnahmen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt…
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
3. Prüfung nachträglicher Forderungsanmeldungen
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 21.07.2025 bei dem Amtsgericht Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 16 - 18, 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen und Anträge die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 787020,06 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 594460,97 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Ver…
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
Beschluss:
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 787020,06 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von ca. 594460,97 Euro vor Kostenregulierung gegenübersteht.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung mit Belegen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
Bes…
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt.
Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz durch Zuschläge überschreiten oder durch Abschläge hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, § 3 InsVV). Es wurden Zuschläge festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 11.11.2024 verwiesen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 16 - 18
17033 Neubrandenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
1. …
701 IN 577/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommunale Dienstleistungs-und Handelsgesellschaft mbH, Begonienstraße 20, 17033 Neubrandenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hans-Joachim Cierkowski und Petra Schulz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg Register-Nr.: HRB 2373
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 96 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.03.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.