Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Schützenwiese 2, 31137 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 206707
EUID
DEP2408.HRB206707
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 6/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert
Adresse
Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 / 626287-0
Termine & Fristen
Eröffnung
12.08.2024 , 13:39 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.09.2024
Prüfungstermin
09.10.2025
Prüfungstermin
06.03.2026
Schlusstermin
23.04.2026
Prüfungstermin
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben eines Sanitärmeisterbetriebes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Tobias Schönijahn vertreten. Das Amtsgericht Hildesheim hat die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei verschiedene Stichtage festgelegt wurden (09.10.2025, 06.03.2026, 22.06.2026). Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert sind festgesetzt worden. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt EUR 6.465,21, wobei noch Masseverbindlichkeiten zu berichtigen sind. Insolvenzforderungen nach § 38 InsO in Höhe von EUR 193.036,91 sind zu berücksichtigen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH ist am 12.08.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 13.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine für n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH ist am 12.08.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 13.09.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Stichtage auf den 09.10.2025, den 06.03.2026 und den 22.06.2026 festgelegt wurden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind mit Beschluss vom 24.06.2026 festgesetzt worden. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt EUR 6.465,21, während Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 193.036,91 zu berücksichtigen sind. Mit Beschluss vom 23.04.2026 ist die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilu…
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 22.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der An…
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 09.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH,
Bodeweg 22, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB206707), vertreten durch den
Geschäftsführer Tobias Schönijahn, Bodeweg 22, 31135 Hildesheim, soll die
Schlussverteilung erfolgen. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt EUR 6.465,21.
Davon sin…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH,
Bodeweg 22, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB206707), vertreten durch den
Geschäftsführer Tobias Schönijahn, Bodeweg 22, 31135 Hildesheim, soll die
Schlussverteilung erfolgen. Der derzeit verfügbare Massebestand beträgt EUR 6.465,21.
Davon sind noch Masseverbindlichkeiten zu berichtigen. Zu berücksichtigen sind
Insolvenzforderungen nach § 38 InsO in Höhe von EUR 193.036,91. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hildesheim, Geschäfts-Nr.: 132 IN 6/23, aus.
Amtsgericht Hildesheim, 29.04.2026
132 IN 6/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, An der B1 34, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der An…
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, An der B1 34, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 12.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalte…
132 IN 6/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, Am Burghof 14, 31139 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 7.260,14 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 150,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 43 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/23: Über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, An der B1 34, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2024 um 13:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolven…
132 IN 6/23: Über das Vermögen der Kompakt Haustechnik GmbH vertr. d. d. GF Tobias Schönijahn, Wietföhr 8, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 206707), vertr. d.: Tobias Schönijahn, An der B1 34, 31174 Schellerten, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2024 um 13:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Robert-Enke-Str. 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 626287-0, Fax: 0511 / 62628710.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 13.08.2024
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