Einstellung des VerfahrensSachsen-AnhaltHRB 215403
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Insolvenzprofil
Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 215403
EUID
DEW1215.HRB215403
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 492/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Herbert Feigl
Termine & Fristen
Stichtag schriftliches Prüfungsverfahren
11.08.2025
Beschluss Aufhebung mündliches Verfahren
28.08.2025
Beschluss Schlussverteilung
28.08.2025
Stichtag Gläubigerversammlung / Prüfung
28.10.2025
Beschluss Festsetzung Vergütung
05.11.2025
Einstellung des Verfahrens
23.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Generalübernehmer für schlüsselfertiges Bauen sowie Industriebau, d. h. ohne Erbringung von eigenen Bauleistungen; Einzel- und Großhandel für Haustechnik, Baustoffe sowie Bauprodukte; Personalvermittlung, Abbruch- und Erdarbeiten, Geschäftstätigkeiten eines Maklers, Bauträgers und die Baubetreuung nach § 34c Gewerbeordnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH ist am 23.02.2026 mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse gemäß § 211 InsO eingestellt worden. Zuvor hat das Amtsgericht Halle (Saale) verschiedene Verfahrensschritte angeordnet, darunter die Anordnung des schriftlichen Prüfungsverfahrens für nachträglich angemeldete Forderungen mit einem Stichtag zum 11.08.2025 sowie die Aufhebung der Anordnung eines mündlichen Verfahrens. Ein weiterer Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 28.10.2025 bestimmt. Das Gericht hat zudem die Schlussverteilung angeordnet, wobei bekannt gegeben wurde, dass kein auf Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand vorhanden ist. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 334.636,09 €. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herbert Feigl hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Berechnungsmasse bei 20.399,94 EUR lag. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte am 05.11.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer d…
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), ist das Verfahren am 23.02.2026 gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist …
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens w…
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 28.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der beteiligten niedergelegt.
Bis zu o.g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungs…
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Herbert Feigl, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 334.636,09 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Sch…
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 02.06.2025 entspricht, wird auf den 28.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 28.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsan…
59 IN 492/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komplex Bau Halle Immobilien- und Bauträgergesellschaft mbH, Am Schloßberg 4, 06198 Salzatal (AG Stendal, HRB 215403), vertr. d.: René Müller, Fliedergasse 7, 06198 Salzatal, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Herbert Feigl festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 20.399,94 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 204,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 73 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 05.11.2025
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