Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Konditorei Brüder Oebel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 21682
EUID
DER3101.HRB21682
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 128/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Konditorei Brüder Oebel GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 18.04.2024 die Anordnung aufgehoben, das Verfahren mündlich durchzuführen. Als Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist der 15.05.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Im Mittelpunkt steht die Zustimmung zum Gesamtvergleich vom 12.04.2023 zwischen dem Insolvenzverwalter und der Tolle GmbH hinsichtlich der Abgeltung anfechtbarer Zahlungen. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB21682 eingetragenen Konditorei Brüder Oebel GmbH, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Mainz, Aachen
Verfahrensbevol…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB21682 eingetragenen Konditorei Brüder Oebel GmbH, Papiermühlenweg 20, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lothar Mainz, Aachen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RSW, Friedrich-Ebert-Sr. 146, 42117 Wuppertal
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
II.
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 15.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Gesamtvergleich vom 12.04.2023 zwischen dem Insolvenzverwalter und der Tolle GmbH hinsichtlich der Abgeltung anfechtbarer Zahlungen (vgl. § 133 Abs. 1, Abs. 2 InsO), Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 04.03.2024 nebst Beschlussanträgen verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 128/19
Amtsgericht Aachen, 18.04.2024
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