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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Dortmund hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Konrad Promotion und Handel UG (haftungsbeschränkt) den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen. Der Antrag war am 10.04.2026 bei Gericht eingegangen. Die Ablehnung erfolgte durch Beschluss vom 08.07.2026 mangels Masse. Das Verfahren ist damit im Eröffnungsstadium beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
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