Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Korda-Ladenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 804
EUID
DER2307.HRB804
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 71/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Adresse
Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.04.2024
Gläubigerversammlung
31.07.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art. Die Gesellschaft ist innerhalb dieser Grenzen zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, erwerben oder pachten. Die Gesellschaft kann ferner Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben und die Geschäftsführung und Vertretung für diese übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen. Die Gesellschaft kann sich mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Korda-Ladenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bad Salzuflen, ist beim Amtsgericht Detmold unter dem Aktenzeichen 10 IN 71/20 anhängig. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marco Kuhlmann. Im ersten Teil der Bekanntmachung wird die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 04.04.2024; bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird eine Gläubigerversammlung für den 31.07.2024 anberaumt. In dieser soll über die Zustimmung des Insolvenzverwalters zur Beilegung eines Rechtsstreits durch Vergleich beschlossen werden. Die Beklagte zahlt weitere 125.000 € an die Masse, im Gegenzug werden Bürgschaft und Avalkosten erstattet. Die Kosten des Rechtsstreits werden im Verhältnis 2/3 Masse zu 1/3 Beklagte getragen. Bei Beschlussunfähigkeit gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 71/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 804 eingetragenen Korda-Ladenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Er…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 71/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 804 eingetragenen Korda-Ladenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 04.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 71/20
Amtsgericht Detmold, 05.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 71/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 804 eingetragenen Korda-Ladenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Er…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 71/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 804 eingetragenen Korda-Ladenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Max-Planck-Str. 116-118, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Oesterhaus
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von Ladeneinrichtungen und Innenausbauten aller Art u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Beilegung eines Rechtsstreits zu einem vom Prozessgericht erarbeiteten Vergleichsvorschlag: die Beklagte zahlt an die Masse weitere 125.000 €. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verwalter, der Beklagten die von ihr gestellte Bürgschaft über 341.890,49 € auszuhändigen und der Beklagten die Hälfte der für die Stellung der vorgenannten Bankbürgschaft angefallenen Avalkosten zu erstatten, ausgehend von Avalkosten maximal i.H.v. 2 % pro Jahr. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen einschließlich des Vergleichs trägt die Masse zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3, bestimmt auf
Mittwoch, 31.07.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 71/20
Amtsgericht Detmold, 16.07.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.