Das Amtsgericht Dresden hat am 30.04.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt, der zudem mit der Zustellung beauftragt ist. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.05.2024 beim Sachwalter anzumelden. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin verwaltet unter Aufsicht des Sachwalters die Masse. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 11.07.2024 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal C 301 in Dresden angesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH ist am 30.04.2024 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 30.05.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtsterm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH ist am 30.04.2024 um 09:30 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze zum Sachwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen waren bis zum 30.05.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung war für den 11.07.2024 um 11:00 Uhr im Sitzungssaal C 301 in Dresden bestimmt. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Mit Beschluss vom 20.08.2024 ist die angeordnete Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze bestellt worden. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 20.09.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 30.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 534/541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 30.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 30.04.2024 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 482916 0
Telefax: 0351 482916 29
Website: www.bbl-law.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen, ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 30.05.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 11.07.2024
11:00 Uhr
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
8. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig
zu Händen Frau Katrin Steffan
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
|Püschel GmbH & Co. KG
zu Händen Jan Püschel
Am Hahnweg 6
01328 Dresden
|Paulaner Brauerei Gruppe GmbH & Co. KGaA
zu Händen Frau Martha Orterer, Corporate Legal Counsel
Ohlmüllerstraße 42
81541 München
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 20.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
ergeht am 20.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Die mit Beschluss vom 30.04.2024 angeordnete Eigenverwaltung wird am 20.08.2024, 12.00 Uhr, aufgehoben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Christian Heintze
Kesselsdorfer Straße 14
01159 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 482916 0
Telefax: 0351 482916 29
Website: www.bbl-law.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder auf Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 20.09.2024 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.10.2024 die Masseunzulängl…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 323/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kosiol Gastronomie GmbH, Jüdenhof 9, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 42068
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Kosiol
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 28.10.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
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