Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Koslowski, Maik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Adresse
Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 116054
EUID
DEK1101.HRA116054
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 22/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Restschuldbefreiung
17.09.2025
Prüfungstermin
14.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Maik Koslowski (Maik Koslowski Transporte eK) ist die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben bis zum 17.0
02.2025 Gelegenheit, Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Zudem sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag ist der 14.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen eine Forderung bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 22/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK
wird die Durchführung der Anhörung …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 22/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg - unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.09.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, , Zimmer Nr. B 406 aus.
67c IN 22/20
Amtsgericht Hamburg, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 22/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, geboren am 10.03.1970, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK, Am Genter Ufe…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 22/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Maik Koslowski, geboren am 10.03.1970, Moorfleeter Hauptdeich 20, 22113 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 116054 eingetragenen Firma Maik Koslowski Transporte eK, Am Genter Ufer 7, 21129 Hamburg
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.08.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 406 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 22/20
Amtsgericht Hamburg, 15.06.2026
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