Verwaltung von eigenem Vermögen und eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der KPS Beteiligungen GmbH mit Sitz in Hamburg ist am 28.02.2025 um 13:10 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann ist als Insolvenzverwalterin bestellt. Das schriftliche Verfahren wurde gemäß § 5 II InsO angeordnet. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.05.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (wie die Wahl eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über die Fortführung des Unternehmens) sind bis zum 26.05.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1403/24 K-82-: In dem Insolvenzverfahren KPS Beteiligungen GmbH, Glasbläserhöfe 20d, 21035 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 97802),
vertreten durch:
Sascha Bernd Eduard Reinhardt, Holtenklinker Straße 146, 21029 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde am 28.02.2025 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, …
810 IN 1403/24 K-82-: In dem Insolvenzverfahren KPS Beteiligungen GmbH, Glasbläserhöfe 20d, 21035 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 97802),
vertreten durch:
Sascha Bernd Eduard Reinhardt, Holtenklinker Straße 146, 21029 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde am 28.02.2025 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 28.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1403/24 K-13-9 Am 28.02.2025 um 13:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren KPS Beteiligungen GmbH, Glasbläserhöfe 20d, 21035 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 97802),
vertreten durch:
Sascha Bernd Eduard Reinhardt,Hamburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Ried…
810 IN 1403/24 K-13-9 Am 28.02.2025 um 13:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren KPS Beteiligungen GmbH, Glasbläserhöfe 20d, 21035 Hamburg (AG Frankfurt am Main, HRB 97802),
vertreten durch:
Sascha Bernd Eduard Reinhardt,Hamburg, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.05.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.03.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.