Berichts- und Prüfungstermin Schleswig-Holstein HRB 14488

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

KPS Schleiftechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Kiel HRB 14488
EUID
DEX1517R.HRB14488

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Name
Petra Schulz

Termine & Fristen

Prüfungstermin
20.11.2024

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KPS Schleiftechnik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Kiel, während die Bekanntmachung vom Amtsgericht Neumünster als Insolvenzgericht stammt. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.11.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die Feststellung von Forderungen bei Gericht eingehen. Ein solcher Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht wirksam. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Forderungen, gegen die bis zum Stichtag kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

91 IN 95/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KPS Schleiftechnik GmbH, Krummredder 11, 24539 Neumünster, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Schulz Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 14488 KI 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)…

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