Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krahn, Momme
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 4199
EUID
DER2404.HRA4199
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 46/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Karl Michels
Rolle
Treuhänder
Adresse
Löwenstraße 13, 44135 Dortmund
Termine & Fristen
Eröffnung
13.08.2020
Feststellung Zulässigkeit Restschuldbefreiung
10.01.2025
Ende Abtretungsfrist
13.09.2025
Restschuldbefreiung erteilt
23.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren gegen Herrn Momme Krahn, Inhaber der Business Services Krahn e.K., ist die Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Abtretungsfrist ist am 01.08.2025 verstrichen und es wurden keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt. Die Vergütung des Treuhänders ist für eine Tätigkeit von einem Jahr festgesetzt worden, wobei die Gesamtsumme der beim Treuhänder eingegangenen Beträge 1.782,95 EUR belief.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Momme Krahn ist am 13.08.2020 eröffnet worden. Mit Beschluss vom 10.01.2025 ist die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt und Rechtsanwalt Stephan Karl Michels zum Treuhänder bestellt worden. Die Abtretungsfrist beträgt fünf Jahre und einen Mona…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Momme Krahn ist am 13.08.2020 eröffnet worden. Mit Beschluss vom 10.01.2025 ist die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt und Rechtsanwalt Stephan Karl Michels zum Treuhänder bestellt worden. Die Abtretungsfrist beträgt fünf Jahre und einen Monat. Der Treuhänder hat seine Vergütung festgesetzt, wobei die Gesamtsumme der eingegangenen Beträge 1.782,95 EUR beträgt. Mit Beschluss vom 23.10.2025 ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt worden, da keine Anträge auf Versagung gestellt wurden und die Wohlverhaltensfrist abgelaufen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Momme Krahn, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K., Rautenstrauchstr. 50A, 59057 Hamm
Verfahrensb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Momme Krahn, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K., Rautenstrauchstr. 50A, 59057 Hamm
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Henning, Hamburger Str. 89, 44135 Dortmund
endet die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 13.09.2025. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO. Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung. Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag in dem Zeitraum zwischen Beendigung des Insolvenzverfahrens und dem Ende der Abtretungsfrist (§ 300 Abs. 3, §§ 296 bis 298 InsO).
254 IN 46/20
Amtsgericht Dortmund, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Momme Krahn, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K., Rautenstrauchstr. 50A, 59057 Hamm
Verfahrensb…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Momme Krahn, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K., Rautenstrauchstr. 50A, 59057 Hamm
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Henning, Hamburger Str. 89, 44135 Dortmund
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben (§§ 301, 38 InsO). Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 01.08.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 46/20
Amtsgericht Dortmund, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Momme Krahn, geboren am 15.04.1971, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, ehemals selbstständig, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K.
…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Herrn Momme Krahn, geboren am 15.04.1971, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, ehemals selbstständig, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K.
ist die Vergütung des Treuhänders zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 293, 64 InsO).
Nach § 293 Abs. 1 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.Grundlage der Vergütung ist die Summe der Beträge, die aufgrund der Abtretungserklärung des Schuldners oder auf andere Weise zur Befriedigung der Gläubiger des Schuldners bei dem Treuhänder eingegangen sind (§§ 293, 63 InsO, § 14 Abs. 1 InsVV). Die Vergütung beträgt mindestens 100,00 EUR für jedes Jahr der Tätigkeit des Treuhänders und erhöht sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, an die Verteilungen erfolgt sind (§§ 293 Abs. 1 InsO, § 14 Abs. 3 InsVV).
Die Gesamtsumme der bei dem Treuhänder eingegangenen Beträge beläuft sich auf 1.782,95 EUR. Die Tätigkeit des Treuhänders erstreckte sich über 1 Jahre.
Die Vergütung berechnet sich vorliegend nach der Summe der Mindestvergütungen. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.10.2025 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund oder dem Landgericht Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund oder Landgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
254 IN 46/20
Amtsgericht Dortmund, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Momme Krahn, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K., Rautenstrauchstr. 50A, 59057 Hamm
Verfahrensbevollmächti…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 46/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Momme Krahn, Im Bauernkamp 4, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4199 eingetragenen Firma Business Services Krahn e.K., Rautenstrauchstr. 50A, 59057 Hamm
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Henning, Hamburger Str. 89, 44135 Dortmund
wurde mit Beschluss vom 13.08.2020 die Zulässigkeit des Antrags auf Restschuldbefreiung festgestellt (§ 287a InsO). Der gegenwärtige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stephan Karl Michels, Löwenstraße 13, 44135 Dortmund, wird zum Treuhänder bestellt (§ 288 InsO).
Die Abtretungsfrist hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 13.08.2020 begonnen und beträgt 5 Jahre und 1 Monate. Sie kann unter den Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 InsO verkürzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
254 IN 46/20
Amtsgericht Dortmund, 10.01.2025
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