Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 8211
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Insolvenzprofil
Krampe Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Werler Straße 45a, 59469 Ense
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 8211
EUID
DER1901.HRB8211
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 260/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Jan Janßen
Adresse
Kennedyplatz 2, 50679 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
15.04.2026 , 12:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2026
Berichtstermin
09.06.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
09.06.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Pauli GmbH & Co. KG oder an anderen Kommanditgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Sondervermögen der Krampe Verwaltungs GmbH ist am 15.04.2026 um 12:24 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich sind die Verfahren 52 IN 260/25 und 52 IN 102/25 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Dr. Jan Janßen ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2026 anzumelden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind nur noch an den Insolvenzverwalter zu erfüllen. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 09.06.2026 um 10:30 Uhr im Amtsgericht Arnsberg angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen getroffen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 22.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 260/25
Über das Sondervermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4249 eingetragenen Krampe Verwaltungs GmbH, Steinerstraße 31-33, 59457 Werl, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. dent. Joachim Josef Krampe, Steinerstraße 31, 59457 Werl, we…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 260/25
Über das Sondervermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 4249 eingetragenen Krampe Verwaltungs GmbH, Steinerstraße 31-33, 59457 Werl, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. dent. Joachim Josef Krampe, Steinerstraße 31, 59457 Werl, welches dieser durch Erlöschen der vormals im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 8211 eingetragenen Krampe Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Steinerstr. 31-33, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Krampe Verwaltungs GmbH, Steinerstraße 31-33, 59457 Werl, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. med. dent. Joachim Josef Krampe, Steinerstraße 31, 59457 Werl angewachsen ist,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 15.04.2026, um 12:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 07.04.2025 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 52 IN 260/25 und 52 IN 102/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 07.04.2025 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 09.06.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 260/25
Arnsberg, 15.04.2026
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