Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kranichstein GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Mittlere Friedenbach 10 a, 35781 Weilburg
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6070
EUID
DEM1706.HRB6070
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 71/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim Gläser
Kanzlei
Rae. Dr.Hofmann
Adresse
Diezer Str. 38a, 65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon
06431- 58 46 180
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.01.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Facility Management
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Kranichstein GmbH ist am 05.01.2026 um 12:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kranichstein GmbH, Mittlere Friedenbach 10a, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6070), vertr. d.: Oliver Schütz, Montornes 34, 43830 Torredembarra, SPANIEN, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 um 12:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erla…
9 IN 71/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kranichstein GmbH, Mittlere Friedenbach 10a, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 6070), vertr. d.: Oliver Schütz, Montornes 34, 43830 Torredembarra, SPANIEN, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2026 um 12:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim Gläser, c/o Rae. Dr.Hofmann, Diezer Str. 38a, 65549 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431- 58 46 180, Fax: 06431- 58 46 183, E-Mail: info@raglaeser.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 05.01.2026
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