Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KremVest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Rehbaum 15, 46282 Dorsten
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 17964
EUID
DER2507.HRB17964
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 185/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Adresse
Brassertstr. 68, 45768 Marl
Termine & Fristen
Antrag
23.10.2025
Eröffnung
01.03.2026 , 11:34 Uhr
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
03.03.2026
Forderungsanmeldefrist
16.04.2026
Einsicht Unterlagen
22.04.2026
Prüfungstermin
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Büro- sowie Dienstleistungen, Vermittlertätigkeiten, Ankauf und Betreiben von Einzelhandelsgeschäften, Onlinehandel, Kauf, Bau, Sanierung und Verwaltung von lmmobilien und Firmen sowie private Vermögensverwaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KremVest GmbH ist am 01.03.2026 um 11:34 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 23.10.2025 von einer Gläubigerin gestellt worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Kreimer ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 04.05.2026. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 22.04.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen bereit. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am 04.05.2026 bei Gericht eingehen. Am 03.03.2026 ist der Eröffnungsbeschluss gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit berichtigt worden, um den Hinweis auf die Möglichkeit der schriftlichen Äußerung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen zu ergänzen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 185/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17964 eingetragenen KremVest GmbH, Am Rehbaum 15, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hoppe, Teichstr. 5, 37194 Bodenfelde
wir…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 185/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17964 eingetragenen KremVest GmbH, Am Rehbaum 15, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hoppe, Teichstr. 5, 37194 Bodenfelde
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Hinweis erteilt wird:
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Essen, 03.03.2026
Amtsgericht
Klopp
Richter am Amtsgericht
160 IN 185/25
Amtsgericht Essen, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 185/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17964 eingetragenen KremVest GmbH, Am Rehbaum 15, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hoppe, Teichstr. 5, 37194 Bodenfelde
Geschäftszweig: Büro- sowie D…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 185/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 17964 eingetragenen KremVest GmbH, Am Rehbaum 15, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Hoppe, Teichstr. 5, 37194 Bodenfelde
Geschäftszweig: Büro- sowie Dienstleistungen, Vermittlertätigkeit u. a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.03.2026, um 11:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Ermächtigung der Insolvenzverwalterin, eine Betriebsveräußerung im Ganzen an besonders Interessierte vorzunehmen
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 22.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
160 IN 185/25
Essen, 01.03.2026
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