Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach VR 632
EUID
DET2101V.VR632
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 41/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Adresse
Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach
Termine & Fristen
Schlusstermin
10.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club "Grün-Gelb" e.V. wurde vom Amtsgericht Bad Kreuznach behandelt. Zunächst ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss erfolgt. Im weiteren Verlauf wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und ein Schlusstermin für den 10.09.2025 bestimmt, an dem unter anderem die Abnahme der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die beabsichtigte Einstellung mangels Masse geprüft werden sollten. Da mangels Teilungsmasse keine Schlussverteilung stattfinden wird, ist das Verfahren gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 41/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V., Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, VR 632), vertr. d.: Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschl…
3 IN 41/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V., Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, VR 632), vertr. d.: Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagen durch Auftrag gem. § 8 III InsO
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. - wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 9.840,99 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Die Auslagen für die übertragene Zustellung gem. § 8 Abs. 3 InsO wurde antragsgemäß zugesetzt.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 41/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V., z. Hd. des Vorstandes Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, VR 632), vertr. d.: Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach, (Vorstand),
wird der Vornahme der Schlus…
3 IN 41/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V., z. Hd. des Vorstandes Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, VR 632), vertr. d.: Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach, (Vorstand),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 10.09.2025 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse gem. § 207 InsO,
d) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 41/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V., z. Hd. des Vorstandes Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, VR 632), vertr. d.: Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach, (Vorstand), ist gemäß § 207 InsO mangels ein…
3 IN 41/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreuznacher Karneval-Club"Grün-Gelb" e.V., z. Hd. des Vorstandes Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach (AG Bad Kreuznach, VR 632), vertr. d.: Michael Marx, Jean-Winckler-Str. 20, 55543 Bad Kreuznach, (Vorstand), ist gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 20.11.2025
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