Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KRS Ventures GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Seestraße 10, 04827 Machern
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 35592
EUID
DEU1308.HRB35592
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1663/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Vincent Thieme
Adresse
Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig
Telefon
0341 962583 50
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
16.12.2025 , 16:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.01.2026
Widerspruchsfrist
27.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung und -optimierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Ventures GmbH ist am 16.12.2025 um 16:00 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Steffen Fritzsche, Klaus Resch und Rainer Strehle vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Vincent Thieme bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 27.01.2026. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 27.02.2026 beim Amtsgericht Leipzig eingereicht werden. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Die Gläubiger werden nicht über das Prüfungsergebnis benachrichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1663/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Ventures GmbH, Seestraße 10, 04827 Machern, Amtsgericht Leipzig , HRB 35592
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Fritzsche
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Resch
vertreten durch den Ge…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1663/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KRS Ventures GmbH, Seestraße 10, 04827 Machern, Amtsgericht Leipzig , HRB 35592
vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Fritzsche
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Resch
vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Strehle
- wurde am 16.12.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Vincent Thieme, Katharinenstraße 6, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 962583 50 Telefax: 0341 962583 59 Email geschäftlich: vincent.thieme@frh-leipzig.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 27.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.02.2026 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. -
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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