Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kruecon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Marie-Curie-Straße 6, 47475 Kamp-Lintfort
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 14601
EUID
DER1304.HRB14601
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 42/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
27.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien, Entwicklung von Grundstücken und Immobilien, Abschluss von Mietverträgen. Der Erwerb, die Beteiligung an, die Verwaltung und Geschäftsführung von anderen Unternehmen als deren persönlich haftende Gesellschafterin.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruecon GmbH ist eröffnet und läuft. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14601 eingetragen. Der Insolvenzverwalter plant die freihändige Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils der Schuldnerin an einem Wohnungseigentum in Karnap. Zu diesem Vorhaben ist eine besondere Gläubigerversammlung anzusetzen, deren Stichtag der 27.08.2025 ist. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt über die Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Bei Nichtteilnahme eines stimmberechtigten Gläubigers an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung als erteilt. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung wurde am 23.07.2025 gestellt. Die Bekanntmachung des Amtsgerichts Kleve datiert vom 25.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 42/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14601 eingetragenen Kruecon GmbH, Marie-Curie-Straße 10, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Kruithoff, Kuckelbeck 6a, 46342 Velen
St…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 42/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 14601 eingetragenen Kruecon GmbH, Marie-Curie-Straße 10, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Kruithoff, Kuckelbeck 6a, 46342 Velen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 27.08.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur freihändigen Veräußerung des hälftigen Miteigentumsanteils der Schuldnerin an dem Wohnungseigentum, bestehend aus dem 350/1000stel. Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Karnap, Flur 13, Flurstück 41, Hof- und Gebäudefläche, Boshamerweg 10/12, verbunden mit dem Sondereigentum im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohnung, eingetragen beim Amtsgericht Essen, Wohnungsgrundbuch von Karnap, Blatt 2451, durch den Insolvenzverwalter zu den im notariellen Kaufvertrag vom 21.Juli 2025 (UVZ-Nr. 646/2025 N) des Notars Stefan Nehmls aus Essen, genannten Konditionen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.07.2025 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 42/22
Amtsgericht Kleve, 25.07.2025
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