Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Krug Logistik & Marketing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Schulstr. 14, 06667 Stößen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 8753
EUID
DEW1215.HRB8753
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 258/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Reinhard Krug
Adresse
Schulstraße 14, 06667 Stößen
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.07.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Transporten aller Art, Frachtvermittlung, Handel mit Baustoffen aller Art sowie Vermarktung zur Verwertung von Entsorgungsabfällen jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krug Logistik & Marketing GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat seinen Antrag auf Festsetzung von Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 12.01.2026 genehmigt erhalten; die Beträge unterliegen gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Im Verfahren wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 15.07.2025 angesetzt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters abzustimmen, insbesondere die Annahme eines Vergleichs zur Abgeltung von Ansprüchen gegen den Geschäftsführer aus offenen Kapitalforderungen und Anfechtungsansprüchen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 59 IN 258/23. In dem Insolvenzverfahren Krug Logistik & Marketing GmbH, Schulstraße 14, 06667 Stößen (AG Stendal, HRB 8753), vertr. d.: 1. Reinhard Krug, Schulstraße 14, 06667 Stößen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 12.01.20…
Geschäfts-Nr.: 59 IN 258/23. In dem Insolvenzverfahren Krug Logistik & Marketing GmbH, Schulstraße 14, 06667 Stößen (AG Stendal, HRB 8753), vertr. d.: 1. Reinhard Krug, Schulstraße 14, 06667 Stößen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 12.01.2026 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:
€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 26.11.2025. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung ohne Zuschläge.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 12.01.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 258/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krug Logistik & Marketing GmbH, Schulstraße 14, 06667 Stößen (AG Stendal, HRB 8753), vertr. d.: 1. Reinhard Krug, Schulstraße 14, 06667 Stößen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 15.07…
59 IN 258/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Krug Logistik & Marketing GmbH, Schulstraße 14, 06667 Stößen (AG Stendal, HRB 8753), vertr. d.: 1. Reinhard Krug, Schulstraße 14, 06667 Stößen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 15.07.2025, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
Abstimmung über den Vorschlag des Verwalters zur Annahme des vom Geschäftsführer der Schuldnerin angebotenen Vergleichs zur Abgeltung von Ansprüchen gegen ihn aus offenen Kapitalforderungen und Anfechtungsansprüchen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 04.06.2025
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