Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KSO GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Südstraße 29, 53757 Sankt Augustin
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 724069
EUID
DEB8535.HRB724069
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 84/24
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Lars Schulze-Olden
Adresse
Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.05.2026
Fristende Stellungnahme
28.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Renovierung, Sanierung, Verwaltung und Vermittlung von Wohnimmobilien und gewerblichen Räumen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, sowie sämtliche Leistungen des Facility Managements. Die Gesellschaft kann hierbei auch als Bauträger auftreten. Außerdem weltweiter Handel mit Waren aller Art, insbesondere Elektronikartikeln, Smartphone Zubehör, Mode und Schmuck.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KSO GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag ist der 21.05.2026. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Schlussverteilung erfolgt, wobei das Gericht der Verteilung zugestimmt hat. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 1.040,25 EUR, bei einer zur Verfügung stehenden Masse von 5.797,47 EUR. Der Schlusstermin ist im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten haben bis zum 28.07.2026 Gelegenheit, zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Verwalters sowie zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724069 eingetragenen KSO GmbH, Südstr. 29, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
wi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724069 eingetragenen KSO GmbH, Südstr. 29, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
98 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724069 eingetragenen KSO GmbH, Südstr. 29, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724069 eingetragenen KSO GmbH, Südstr. 29, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.040,25 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 5.797,47 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.22 (Wilhelmbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
98 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724069 eingetragenen KSO GmbH, Südstr. 29, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
wi…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 84/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 724069 eingetragenen KSO GmbH, Südstr. 29, 53757 Sankt Augustin, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Schulze-Olden, Taubengasse 130, 53840 Troisdorf
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.07.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, , Zimmer Nr. aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
98 IN 84/24
Amtsgericht Bonn, 28.05.2026
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