Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kuaima GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Boschstraße 18, 30916 Isernhagen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 217895
EUID
DEP2305.HRB217895
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
905 IN 592/21 - 5 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0511 626287-0
Termine & Fristen
Bekanntmachung Festsetzung
28.04.2025
Schlusstermin
27.06.2025
Aufhebung
25.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der internationale Handel, insb. Vertrieb und Handel von Schreibwaren, Möbel, Haushaltswaren, Textilien und Bekleidung, Pflegemittel, Großhandel und Einzelhandel, Food, Non Food, Tiefkühlware und Lebensmittel und alle damit jeweils zusammenhängenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH ist am 25.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden im Verfahren verschiedene Schritte durchgeführt: Am 27.06.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet und ein Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 28.08.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche eingelegt werden. Am 11.02.2025 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Das Amtsgericht Hannover hat die entsprechenden Beschlüsse erlassen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH in Isernhagen ist am 25.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen: Am 27.06.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Widersprüche auf den …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH in Isernhagen ist am 25.02.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden verschiedene Verfahrensschritte durchlaufen: Am 27.06.2024 wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet und ein Stichtag für Widersprüche auf den 28.08.2024 festgelegt. Im Februar 2025 erfolgte die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert sowie die Ankündigung der Schlussverteilung. Am 28.04.2025 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Schlusstermin auf den 27.06.2025 bestimmt wurde. Der verfügbare Massebestand betrug 129.590,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten bei Insolvenzforderungen in Höhe von 2.038.580,00 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 592/21 - 5 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss ka…
905 IN 592/21 - 5 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), ist am 25.02.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wi…
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung de…
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert…
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.02.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 138.171,94 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.995,19 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 145.167,13 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 140,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 40 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle…
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 129.590,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 2.038.580,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 28.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag…
905 IN 592/21 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kuaima GmbH, Boschstr. 18, 30916 Isernhagen, zz. unbekannten Aufenthalts (AG Hannover, HRB 217895), vertr. d.: Xiongbin Wu, Madrid, SPANIEN, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 27.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.04.2025
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