Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Küchen Optimal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 17973
EUID
DED2505V.HRB17973
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 176/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Florian Zistler
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
26.09.2024
Einwendungsfrist Vergleich
28.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küchen Optimal GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen. Der Insolvenzverwalter hat am 23.05.2025 einen Antrag auf Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Kalyoncu Engin gestellt. Ziel des Vergleichs ist die Abgeltung aller Ansprüche gegen Zahlung eines vergleichsweisen Betrags von 60.000,00 Euro. Es sind gestaffelte Erlassregelungen vorgesehen: Bei Zahlung von 12.000,00 Euro nach zwei Jahren oder 15.000,00 Euro nach drei Jahren wird die restliche Forderung erlassen. Grundsätzlich ist eine monatliche Rate von mindestens 350,00 Euro zu leisten. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 28.07.2025 Einwendungen gegen den Tagesordnungspunkt beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Zustimmung gilt gemäß § 160 InsO als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küchen Optimal GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen, zuständig für die Anmeldung im Handelsregister unter HRB 17973. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Kalyoncu Engin vertreten. Verfahrensbevollmächtigte ist die Rechtsanwältin Susa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küchen Optimal GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen, zuständig für die Anmeldung im Handelsregister unter HRB 17973. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Kalyoncu Engin vertreten. Verfahrensbevollmächtigte ist die Rechtsanwältin Susanne Hermle aus Neu-Ulm. Im Verfahren sind zwei verschiedene Insolvenzverwalter bzw. Sachwalter genannt: Zunächst wurde der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Florian Zistler bestellt, dessen Vergütung und Auslagen im September 2024 festgesetzt wurden. Später wird ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter (dessen Name in diesem Teil nicht explizit genannt wird, aber implizit der endgültige Verwalter ist) und dem Geschäftsführer Kalyoncu Engin zur Beschlussfassung gestellt. Dieser Vergleich sieht die Abgeltung aller Ansprüche gegen Zahlung von 60.000 Euro vor, mit Möglichkeit zur Teilerlassung bei früheren Zahlungen. Das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO wurde durchgeführt. Eine Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 28.07.2025. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben wurden. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters konnten innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 176/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchen Optimal GmbH, Borsigstraße 15, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Kalyoncu Engin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17973
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Hermle Susanne, Edis…
IN 176/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchen Optimal GmbH, Borsigstraße 15, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Kalyoncu Engin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17973
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Hermle Susanne, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 23.05.2025 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu folgendem Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Küchen Optimal GmbH und dem Geschäftsführer der Küchen Optimal GmbH, Herrn Kalyoncu Engin:
Abgeltung aller Ansprüche, gleich ob bekannt oder unbekannt, bei Zahlung eines vergleichsweisen Betrages von 60.000,00 Euro.
Sollte Herr Kalyoncu innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Vereinbarung einen Betrag von 15.000,00 Euro leisten, wird ihm die restliche Forderung erlassen.
Sofern er nach zwei Jahren bereits einen Betrag von 12.000,00 Euro geleistet haben sollte, wird ihm zu diesem Zeitpunkt die restliche Forderung erlassen.
Dabei hat er grundsätzlich eine monatliche fixe Rate von mindestens 350,00 Euro zu leisten.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.07.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 60, 89231 Neu-Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 02.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 176/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchen Optimal GmbH, Borsigstraße 15, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Kalyoncu Engin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17973
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Hermle Susanne, Edis…
IN 176/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Küchen Optimal GmbH, Borsigstraße 15, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den Geschäftsführer Kalyoncu Engin
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 17973
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Hermle Susanne, Edisonallee 27, 89231 Neu-Ulm
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Florian Zistler, Karlstraße 33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.09.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 37.146,88 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.09.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für die Beauftragung der Verwertung in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 01.10.2024
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