Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Küchenkontor NRW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstr. 10, 45468 Mülheim an der Ruhr
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 24807
EUID
DER1202.HRB24807
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 123/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Tim Kölling
Adresse
Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim an der Ruhr
Termine & Fristen
Eröffnung
13.05.2024 , 14:33 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.06.2024
Einsichtnahme Unterlagen
11.07.2024
Berichtstermin
08.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Küchenmöbeln, Küchenzubehör und Elektrogeräten sowie Arbeitsplatten aus diversen Materialien und die Küchenmontage.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 13.05.2024 um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Küchenkontor NRW GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Grundlage von Gläubigeranträgen, die am 05.07.2023 und am 18.09.2023 bei Gericht eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren 64 IN 123/23 und 64 IN 176/23 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter wurde Tim Kölling ernannt. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 08.08.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 11.07.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 123/23
64 IN 123/23
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24807 eingetragenen Küchenkontor NRW GmbH, Friedrichstr. 10, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rupert Ma…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 123/23
64 IN 123/23
AMTSGERICHT DUISBURG
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 24807 eingetragenen Küchenkontor NRW GmbH, Friedrichstr. 10, 45468 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rupert Markus Blessing, Ruhrstraße 21, 45468 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Handel mit Küchenmöbeln und Zubehör und Küchenmontage u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 13.05.2024, um 14:33 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 05.07.2023 und am 18.09.2023 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge .
Zugleich werden die Verfahren 64 IN 123/23 und 64 IN 176/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Tim Kölling, Friedrichstr. 24, 45468 Mülheim an der Ruhr.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.08.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Duisburg, 13.05.2024
Amtsgericht
Dr. Stieler
Richter am Amtsgericht
64 IN 123/23
Duisburg, 13.05.2024
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