Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5246
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Insolvenzprofil
Kugler, René
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRA 5246
EUID
DER1402.HRA5246
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 50/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
18.09.2023
Prüfungstermin
28.03.2024
Prüfungstermin
02.05.2024
Prüfungstermin
14.06.2024
Tod des Schuldners
27.06.2024 , 16:00 Uhr
Prüfungstermin
18.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn René Kugler ist durch Eröffnungsbeschluss vom 18.09.2023 eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen in mehreren Schritten geprüft (Prüfungstermine am 28.03.2024, 02.05.2024, 14.06.2024 und 18.06.2025). Der Schuldner ist zwischen dem 24.06.2024 und dem 27.06.2024 verstorben, woraufhin das Verfahren in ein Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet wurde. Die Restschuldbefreiung ist gegenstandslos geworden. Am 26.03.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 12 bis 14.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 50/23
Amtsgericht Krefeld, 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 15.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 50/23
Amtsgericht Krefeld, 03.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 16.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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91 IN 50/23
Amtsgericht Krefeld, 17.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
wird in das…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn René Kugler, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
wird in das Insolvenzverfahren über den Nachlass des zwischen dem 24.06.2024, 11:30 Uhr und dem 27.06.2024, 16:00 Uhr verstorbenen Schuldners übergeleitet.
Der Eröffnungsbeschluss vom 18.09.2023 bleibt, bezogen auf den Nachlass des Schuldners, bis auf weiteres in Kraft.
Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung sowie der Beschluss vom 18.09.2023 über die Ankündigung der Restschuldbefreiung sind gegenstandslos.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
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91 IN 50/23
Amtsgericht Krefeld, 22.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/ en lfd. Nr. 17.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 50/23
Amtsgericht Krefeld, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, …
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 50/23
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass
des Herrn René Kugler, geboren am 08.01.1975, Lindenstraße 137, 47798 Krefeld, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 5246 eingetragenen Firma Senno Kugler e.K., Inh. René Kugler, Grunewaldstraße 113, 47929 Grefrath
ist am 26.03.2025 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
91 IN 50/23
Amtsgericht Krefeld, 04.04.2025
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