Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kunz Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kasseler Landstraße 24, 37213 Witzenhausen
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRB 2007
EUID
DEM1602.HRB2007
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 51/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Robert Kunz
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
23.06.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Bauunternehmung, die Herstellung und der Verkauf von Bauten und Bauelementen aller Art sowie der Ankauf und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunz Bau GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Es ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 23.06.2025 angesetzt. Diese dient der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert beim Landgericht Aschaffenburg. Zudem dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie Anmeldungen und Urkunden werden eine Woche vor dem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann ebenfalls eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 51/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunz Bau GmbH, Kasseler Landstraße 24, 37213 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 2007), vertr. d.: Robert Kunz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 23.06.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 2, 1. Stoc…
3 IN 51/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kunz Bau GmbH, Kasseler Landstraße 24, 37213 Witzenhausen (AG Eschwege, HRB 2007), vertr. d.: Robert Kunz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 23.06.2025, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 2, 1. Stock, Hauptgebäude, Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert anhängig beim Landgericht Aschaffenburg
Der Vergleichsvorschlag kann von den Beteiligten auf der hiesigen Geschäftsstelle eingesehen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 26.05.2025
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