Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 111367
EUID
DEP1103.HRB111367
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
32 IN 45/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Steuerwald
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/24480-30
Termine & Fristen
Eröffnung
22.01.2024 , 17:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.03.2024
Prüfungstermin
11.04.2024
Prüfungstermin
26.05.2025
Schlusstermin
16.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH ist am 22.01.2024 eröffnet worden. Rechtsanwalt Peter Steuerwald wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 18.03.2024. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen war ursprünglich der 11.04.2024, später wurde ein besonderer Prüfungstermin auf den 26.05.2025 bestimmt. Im Oktober 2025 soll die Schlussverteilung erfolgen; der verfügbare Massebestand beträgt 21.011,04 EUR bei anerkannten Insolvenzforderungen in Höhe von 885.637,69 EUR. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde im November 2025 festgesetzt. Der Schlusstermin für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis ist auf den 16.01.2026 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 45/23: Über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 7A, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2024 um 17:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
In…
32 IN 45/23: Über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 7A, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), ist am 22.01.2024 um 17:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-30, Fax: 0531/24480-80.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.03.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.04.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 24.01.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 7A, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf …
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 7A, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Goslar, 30.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteil…
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Goslar zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Peter Steuerwald, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/24480-30, Fax: 0531/24480-80 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.011,04 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 885637,69 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Goslar, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur …
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Goslar, 13.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzver…
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Steuerwald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Goslar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 25.882,15 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 108,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 31 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussver…
32 IN 45/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kur-Betriebsgesellschaft Bad Gandersheim mbH, Hildesheimer Straße 7a, 37581 Bad Gandersheim (AG Braunschweig, HRB 111367), vertr. d.: Nuri Celik, Hildesheimer Straße 6, 37581 Bad Gandersheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.01.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Goslar, 17.11.2025
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