Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 116572
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Insolvenzprofil
Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Manforter Straße 138, 51373 Leverkusen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 116572
EUID
DER3306.HRB116572
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 269/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Magdalena Konschalla
Adresse
Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen
Termine & Fristen
Eröffnung
24.09.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.09.2025 , 12:42 Uhr
Aufhebung
16.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
- Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung. - Vertriebe und Montage von Sanitärartikeln sowie Durchführung alle damit verbundenen Arbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH wurde am 24.09.2025 durch das Amtsgericht Köln eröffnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Magdalena Konschalla bestellt. Am 16.04.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das Verfahren ist daher mangels Masse aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäft…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
Das Gericht verkündet folgenden Beschluss:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza, Rölscheid 5a 42929 Wermelskirchen
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen, aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza, Rölscheid 5a 4…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza, Rölscheid 5a 42929 Wermelskirchen
ist am 16.04.2026 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 21.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza, Manforter Str.…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen als besondere Rechtshandlung im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr.1 InsO an die HKS Heizung und Sanitär GmbH, Leverkusen, bestimmt auf
Mittwoch, 08.04.2026, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 17.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza,
Gesc…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 269/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 116572 eingetragenen Kwasnitza Heizung & Sanitär GmbH, Manforter Str. 138, 51373 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Kwasnitza,
Geschäftszweig: - Handel und die Installation mit und von Produkten rund um die Energie- und Wärmeerzeugung und dessen Speicherung.
ist am 24.09.2025, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Magdalena Konschalla, Karl-Bückart-Straße 11, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 269/25
Amtsgericht Köln, 24.09.2025
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