Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
L & C Development GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Isartorplatz 5, 80331 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 262549
EUID
DED2601V.HRB262549
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1682/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Peter Maria Lohmüller
Adresse
Germersheimer Straße 32 Stw/App 2, 81541 München
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.06.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und Baurechtsschaffung von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Verkauf dieser; darüber hinaus Erbringung von Projektmanagementleistungen, die mit der Entwicklung, Errichtung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbeimmobilien aller Art in Zusammenhang stehen; ausgenommen Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 34c GewO unterliegen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der L & C Development GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, wird vom Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1682/23 behandelt. Am 19.06.2024 wurde im Antragsverfahren zur Sicherung des Schuldnervermögens ein allgemeines Verfügungsverbot für den Geschäftsführer Klaus Peter Maria Lohmüller angeordnet. Im weiteren Verfahrensverlauf sind nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen in die Tabelle eingetragen worden (Tabellenblattnummer 7 - 8). Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 17.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1682/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L & C Development GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Herzog-Heinrich-Straße 38, 80336 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262549
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen …
1542 IN 1682/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
L & C Development GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Herzog-Heinrich-Straße 38, 80336 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262549
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 - 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 1682/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
L & C Development GmbH, Herzog-Heinrich-Straße 38, 80336 München, vertreten durch den Geschäftsführer Lohmüller Klaus Peter Maria
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262549
- …
1542 IN 1682/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
L & C Development GmbH, Herzog-Heinrich-Straße 38, 80336 München, vertreten durch den Geschäftsführer Lohmüller Klaus Peter Maria
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262549
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird Klaus Peter Maria Lohmüller, Germersheimer Straße 32 Stw/App 2, 81541 München als Geschäftsführer der Schuldnerin am 19.06.2024 um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.06.2024
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